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BGH, 02.11.1954 - 1 StR 194/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1955, 312
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.09.1954 - 2 StR 598/53
Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 1 StR 194/54
Wertersatz nach § 401 RAbgO fällt unter § 12 StFG 1954, nicht unter die "Besonderen Massnahmen" des § 13 (im Anschluss an BGH 2 StR 598/53 vom 24. September 1954).Dieser vom 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bereits vertretenen Ansicht (2 StR 598/53 vom 24. September 1954) tritt der erkennende Senat bei.
- BGH, 23.05.1952 - 4 StR 6/51
Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 1 StR 194/54
Hat der Angeklagte Zoll hinterzogen oder Steuerhehlerei begangen, so steht damit noch nicht fest, dass er das strittige Kraftfahrzeug zur Begehung der Tat benutzt hat (§ 401 Abs. 1 RAbgO; BGHSt 3, 1; 3, 355). - BGH, 14.10.1952 - 2 StR 354/52
Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 1 StR 194/54
Hat der Angeklagte Zoll hinterzogen oder Steuerhehlerei begangen, so steht damit noch nicht fest, dass er das strittige Kraftfahrzeug zur Begehung der Tat benutzt hat (§ 401 Abs. 1 RAbgO; BGHSt 3, 1; 3, 355).
- BGH, 01.02.1955 - 3 StR 851/53
Rechtsmittel
Nach § 401 RAbgO kann sie anstelle der nicht vollziehbaren Einziehung nur verhängt werden, wenn der Täter des Steuervergehens daneben zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden ist (so auch2 StR 287/53 vom 3. Dezember 1954; 1 StR 194/54 vom 2. November 1954).